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   VerfGH Bayern, 13.07.1984 - 29-VI-82   

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VerfGH Bayern, 13.07.1984 - 29-VI-82 (https://dejure.org/1984,4951)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 13.07.1984 - 29-VI-82 (https://dejure.org/1984,4951)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 13. Juli 1984 - 29-VI-82 (https://dejure.org/1984,4951)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 260
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.10.1985 - III ZR 103/84

    Entschädigungsanspruch wegen Veränderung einer in einer gemeindlichen Straße

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat für den Bereich der bayerischen Verfassung den Gemeinden ein Eigentumsgrundrecht nach Art. 103 BV zuerkannt (Beschluß vom 13. Juli 1984 - Vf 29/VI/82 = NVwZ 1985, 260 ; s.a. Bambey NVwZ 1985, 248 u. Bethge NVwZ 1985, 402).
  • VGH Bayern, 19.06.2013 - 1 B 10.1841

    Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids; Inzidentkontrolle eines

    Damit hat sie sich zwar in Widerspruch zur gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gesetzt, wonach Art. 103 Abs. 1 BV - anders als Art. 14 GG (vgl. BVerfG, B.v. 8.7.1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82/100 ff.) - auch das Eigentum juristischer Personen des öffentlichen Rechts schützt (BayVerfGH, E.v. 13.7.1984 - Vf. 29-VI-82 - VerfGH 37, 101; E.v. 16.12.1992 - Vf. 14-VI-90 - VerfGH 45, 157).
  • OVG Sachsen, 14.07.2010 - 4 B 460/09

    Erdgasfernleitung "Opal" darf in Sachsen vorläufig weitergebaut werden

    Als Eigentümerin zahlreicher - näher benannter - Grundstücke, die für das planfestgestellte Vorhaben in Anspruch genommen würden, sei die Antragstellerin mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffen und könne deshalb eine umfassende Rechtmäßigkeitsprüfung beanspruchen (vgl. BayVerfGH, Entsch. v. 13.7.1984, NVwZ 1985, 260).
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